- Feste Laufzeit
- Feste Zinsen
- Kein Kursrisiko
VReG-Sparbrief
Anlage ohne Risiko
Die Alternative für alle, die ihr Geld gleichzeitig sicher und zinsbringend anlegen möchten. Ein VReG-Sparbrief lautet auf einen festen Nennwert, die Verzinsung ist vorgegeben. Er hat eine Laufzeit von 1 bis 5 Jahren. Den VReG-Sparbrief gibt es bereits ab 1.000 Euro Nennwert.
Ihre Vorteile
Auf Sicherheit setzen und rentabel anlegen
Mit einem VReG-Sparbrief legen Sie Ihr Geld sicher und rentabel an, und Sie wissen schon jetzt, wie viel Sie am Ende der Laufzeit haben.
- Kein Kursrisiko
- Feste Laufzeit
- Feste Zinsen
- Die Zinszahlung erfolgt jährlich
- Kauf und Verwaltung sind für Sie kosten- und gebührenfrei
- Das Geld ist bei Ihrer (((SP_NAME: Volksbank Raiffeisenbank eG))) durch die sogenannte Einlagensicherung geschützt.
Konditionen
Anlagedauer | Zinssatz |
---|---|
1 Jahr | 1,75% |
3 Jahre | 2,25% |
5 Jahre | 2,50% |
Produktdetails
Anlagebetrag | mindestens 1.000,00 EUR |
Verzinsung | fest, abhängig von der Laufzeit |
Zinsgutschrift | jährlich zum Kalenderjahresende und zum Fälligkeitstermin des VReG-Sparbriefes |
Laufzeit | mindestens 1 Jahr |
Verfügbarkeit | zum Ende der Laufzeit |
Aktuelle Konditionen vom 27.02.2023
Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wenn Sie sich für die Anlage als Sparbrief entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie profitieren dafür von einem festen Zinssatz und entscheiden sich mit dem VReG-Sparbrief für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre Volksbank Raiffeisenbank eG die Zinsen anbieten.
Die Zinsgutschrift erfolgt am Ende eines Kalenderjahres sowie bei Vertragsende. Die Zinsen werden Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Raiffeisenbank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Raiffeisenbank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Volksbank Raiffeisenbank eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.