Hinweis
Die KfW-BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen entfällt – ab sofort nur Standard Effizienzhaus mit reduzierten Fördersätzen möglich.
Seit dem 28. Juli 2022 werden Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden durch die KfW nicht mehr gefördert. Vorhaben mit dem Standard Effizienzhaus können mit geringerem Kreditbetrag und reduziertem Tilgungszuschuss gefördert werden. Der Standard Effizienzhaus 100 ist nicht mehr förderfähig. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen können voraussichtlich bis zum 14. August 2022 noch beim BAFA zu bisherigen Bedingungen beantragt werden.