Der Aufsichtsrat (AR) hat im Berichtsjahr 2025 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse. Dies beinhaltete auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG.
Weiter hat der Aufsichtsrat den gesonderten nicht finanziellen Bericht nach § 289b HGB geprüft.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse in der Bank. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand.
Der Aufsichtsrat tagte über das Jahr verteilt in unterschiedlichen Gremien. So fanden Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats, des AR-Prüfungsausschusses und des AR-Personalausschusses (Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten) statt. Aus den Sitzungen der Ausschüsse wurde dem Gesamtaufsichtsrat berichtet. Im Jahr 2025 kam der Aufsichtsrat zu insgesamt 29 Sitzungen zusammen, die sich wie folgt auf die einzelnen Gremien verteilten: 13 AR-Sitzungen, 5 Prüfungsausschuss-Sitzungen, 5 Personalausschuss-Sitzungen, 4 Sitzungen der Findungskommission (Gremium zur Nachbesetzung von Vorstandsmitgliedern) und 2 AR-Klausurtagungen.
Auch im Berichtsjahr 2025 haben die Mitglieder des Aufsichtsgremiums den Anforderungen an Evaluierung und Selbstbewertung gem. § 25d KWG entsprochen und regelmäßig Schulungen zur Erfüllung der Sachkundeanforderungen wahrgenommen. Der vorliegende Jahresabschluss 2025 mit Lagebericht wurde vom Genoverband e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung 2026 berichtet.
Im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit wurde der Aufsichtsrat regelmäßig über die Risikosituation und das Risikomanagement der Bank sowie den Fortgang und die Ergebnisse der externen Prüfungen informiert. Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war stets vertrauensvoll und konstruktiv.
Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und für ordnungsgemäß befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Weiter wird der Aufsichtsrat den Nachhaltigkeitsbericht 2025 der VReG prüfen.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2025 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.
Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr die Herren Klaus-Dieter Gerken, Dirk Haupthoff und Cord Wulff-Thaysen aus dem Aufsichtsrat aus, die sich zur Wiederwahl stellen. Die Wiederwahl ausscheidender Mitglieder des Aufsichtsrates ist zulässig und wird vom Aufsichtsrat vorgeschlagen. Neben den Wieder- bzw. Neuwahlen findet dieses Jahr zugleich die Wahl der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat statt.
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitenden Dank für die geleistete Arbeit aus.
Itzehoe, 12. Mai 2026
Der Aufsichtsrat
Jan Bustorff
– Vorsitzender –
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