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Mann und Frau sitzen am Büroschreibtisch vor einem Computer

ISO 20022: Aktuelle Informationen zur Umstellung im November 2026

Die geplanten Änderungen im Rahmen der ISO-20022-Migration im November 2026 betreffen auch den Zahlungsverkehr von Unternehmen und Banken. Aufgrund aktueller Entwicklungen wurden einzelne Umstellungsschritte und Fristen angepasst beziehungsweise ausgesetzt. 

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand, relevante Änderungen und mögliche Auswirkungen auf Ihren Zahlungsverkehr. Wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig über neue Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen zu informieren.

Verschiebung der Umstellung auf strukturierte Adressdaten im Zahlungsverkehr

Die ursprünglich zum 15. November 2026 vorgesehene verpflichtende Umstellung auf strukturierte Adressdaten im Zahlungsverkehr wird verschoben.

SWIFT hat angekündigt, die Unterstützung unstrukturierter Adressdaten im internationalen Zahlungsverkehr über den bisherigen Stichtag hinaus fortzuführen. Infolge dieser Entscheidung hat auch das European Payments Council (EPC) beschlossen, die Unterstützung unstrukturierter Adressdaten im SEPA-Zahlungsverkehr zu verlängern.

Ein neues Enddatum für die Unterstützung unstrukturierter Adressdaten wurde bislang nicht verbindlich festgelegt. SWIFT und EPC werden zu gegebener Zeit über den weiteren Zeitplan informieren.

 

Was bedeutet das konkret für Sie?

Die in den bisherigen genannten Formatversionen können damit auch über den 14.11.2026 hinaus weiterhin über alle Kanäle eingereicht werden. Dies gilt sowohl für die genannten SEPA-Formatversionen als auch für das DTAZV-Format im Auslandszahlungsverkehr.

Die Verschiebung ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Zielsetzung, Adressdaten künftig strukturiert bereitzustellen.

Wir empfehlen Ihnen daher, die Weiterentwicklung Ihrer Zahlungsverkehrssysteme und die Umstellung auf strukturierte Adressdaten weiterhin im Blick zu behalten. Über weitere relevante Änderungen und verbindliche Termine informieren wir Sie, sobald entsprechende Informationen vorliegen.

Aktuelles Format

  • für Überweisungen:                      pain.001.001.03
  • für Lastschriften:                           pain.008.001.02
  • für Echtzeitüberweisungen:       pain.001.001.03
  • für Auslandsüberweisung:          DTAZV 

Zukünftiges Format

  • für Überweisungen:                    pain.001.001.09
  • für Lastschriften:                         pain.008.001.08
  • für Echtzeitüberweisungen:     pain.001.001.09
  • für Auslandsüberweisung:        pain.001.001.09

Was können Sie bereits jetzt tun?

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig auf die Änderungen vorzubereiten:

✔ Prüfen Sie, welche Zahlungsverkehrs- und Buchhaltungssysteme in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden.

✔ Stimmen Sie sich mit Ihrem Softwareanbieter über die Unterstützung der aktuellen ISO-20022-Standards ab.

✔ Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre Stammdaten, insbesondere Adressinformationen von Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern im Auslandszahlungsverkehr.

✔ Planen Sie die erforderliche Systemanpassungen rechtzeitig ein.

✔ Nutzen Sie gern unseren VR-Formatprüfer, um Ihre XML-Dateien vor der Umstellung auf Fehlerfreiheit zu überprüfen.

Wir unterstützen Sie

Gern begleiten wir Sie bei der Vorbereitung auf die anstehenden Änderungen im Zahlungsverkehr. Bei Fragen zu Ihren Zahlungsverkehrsprozessen oder zu den Anforderungen von ISO 20022 stehen Ihnen unsere eBanking-Berater gern nach vorheriger Terminvereinbarung während unserer Geschäftszeiten per Fernwartung zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Umsetzung der neuen Anforderungen.

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ISO 20022: Für Unternehmen, die noch das DTAZV-Format nutzen, ist es Zeit zu handeln.

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