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Zwei Frauen befinden sich in einem Beratungsgespräch und sitzen sich lächelnd gegenüber.

Wir benötigen Ihre Zustimmung!

Wichtige Änderungen im Zahlungsverkehr

Ab dem 6. Oktober 2025 treten mit der EU-Verordnung 2024/886 neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die den Zahlungsverkehr innerhalb der EU sicherer und zeitgemäßer gestalten sollen. Diese Änderungen haben bedeutende Auswirkungen auf den Überweisungsverkehr sowie die Nutzung des Online-Bankings.

Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Regelungen passen wir verschiedene Sonderbedingungen an und benötigen hierfür Ihre Zustimmung. Über unser Schreiben vom 10. Juli 2025 haben wir Sie bereits darüber informiert und um Ihre Zustimmung zu den Änderungen gebeten.

Die Kernpunkte der neuen Regelungen sind die Überprüfung des Zahlungsempfängers bei allen Arten von SEPA-Überweisungen innerhalb des EU/EWR-Raumes und die Einführung von Echtzeitüberweisungen für alle Zugangswege.

Was ändert sich?

Zur Umsetzung der Anforderungen der EU-Verordnung 2024/886 ändern wir die folgenden Zahlungsverkehrsbedingungen:

  •  Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr
  •  Sonderbedingungen das OnlineBanking
  •  Bedingungen für die Datenfernübertragung (DFÜ)
  •  Preis- und Leistungsverzeichnis
  • und zusätzlich die Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)

Die Änderungen in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis werden im Wesentlichen in Verbindung mit den Anpassungen im Überweisungsverkehr sowie zur Konkretisierung der Leistungen beim kartengestützten Zahlungsverkehr vorgenommen. Es gibt keine Preiserhöhungen.

Download aller geänderten Bedingungen

660 KB

Jetzt zustimmen!

Ihre Zustimmung können Sie wie folgt erteilen:

  • elektronisch, indem Sie den QR-Code aus unserem Informationsschreiben scannen
  • im OnlineBanking oder in der VR Banking App
  • telefonisch unter der Rufnummer 04821 / 601-0
  • vor Ort in Ihrer Bankfiliale

Wichtiger Hinweis

Bitte stimmen Sie diesen Änderungen schnellstmöglich zu. Ohne Ihre Zustimmung zu den neuen Bedingungen ist eine Nutzung Ihres Kontos / Ihrer Konten ab dem 6. Oktober 2025 nicht mehr möglich. 

Empfängerüberprüfung (Verification of Payee - VoP) bei allen Arten von Überweisungen

Eine der zentralen Neuerungen ist die Empfängerüberprüfung bzw. "Verification of Payee" (kurz: VoP). Hierbei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und der Name des Kontoinhabers zu der Empfänger-IBAN bei der Empfängerbank identisch ist. Durch die Empfängerüberprüfung sollen betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen verhindert und so der Schutz des Zahlers erhöht werden.

Folgende Ergebnisse der Empfängerüberprüfung werden ausgegeben:

  • Vollständige Übereinstimmung des Empfängernamens („Match“)
  • teilweise Übereinstimmung / geringe Abweichungen beim Empfängernamen („Close Match“)
  • keine Übereinstimmung des Empfängernamens („No Match“) 
  • keine Antwort übermittelt (Prüfung nicht möglich oder keine Antwort empfangen)

Bei teilweiser Übereinstimmung wird dem Auftraggeber i. d. R. der Klarname des Kontoinhabers bei der Empfängerbank angezeigt. Diese Angabe wird durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gesteuert.

Anhand der Rückmeldung können Sie entscheiden, ob Sie anschließend die Zahlung auslösen möchten. Wenn die Empfängerüberprüfung keine vollständige Übereinstimmung ergibt, Sie die Überweisung jedoch trotzdem ausführen möchten, erhalten Sie den Hinweis, dass die Zahlung womöglich nicht bei dem von Ihnen gewünschtem Empfänger landet und Sie im Nachhinein keine Erstattungsansprüche stellen können.

Nichtverbraucher haben bei Sammelüberweisungen mit mindestens zwei Einzelzahlungen ein Wahlrecht, ob vor der Ausführung die Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll.

Wegfall der Betragsgrenze für Echtzeitüberweisungen

Ab 6. Oktober 2025 entfällt die bisherige Betragsgrenze von 100.000 Euro pro Echtzeitüberweisung.

Stattdessen können Sie für Ihr Konto ein individuelles Tages- oder Transaktionslimit für Echtzeitüberweisungen einrichten.

Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen – ohne Aufpreis

Ab 6. Oktober 2025 können Sie Echtzeitüberweisungen über alle Überweisungskanäle nutzen, über die Sie auch „normale“ Überweisungen in Auftrag geben können. Dies betrifft insbesondere beleghaft erteilte Überweisungen und Daueraufträge. Zur Erteilung einer beleghaften Echtzeitüberweisung verwenden Sie bitte die neuen Überweisungsbelege, die ab dem 6. Oktober 2025 in Ihrer Filiale bereitliegen.

Sie haben also zukünftig immer die Wahl, ob Sie Ihre Überweisung als „normale“ Überweisung oder als Echtzeitüberweisung ausführen lassen möchten.

Dabei wird eine Echtzeitüberweisung immer zum gleichen Preis wie eine „normale“ Überweisung abgewickelt (Entgeltgleichheit).