- Feste Laufzeit mit fixen Raten
- Prämie nach Vertragsende
Regelmäßiges sparen mit VReG-RatenSparen
Monatlich sparen und Prämie kassieren
Mit dem VReG-RatenSparen können schon aus kleinen monatlichen Beträgen stattliche Summen werden. Es gibt viele Gründe, Kapital aufzubauen: Vom neuen Auto über die Ausbildung der Kinder bis zum eigenen Heim oder der Absicherung im Rentenalter. Und auf die Sparsumme gibt es noch eine Prämie oben drauf.
Sichern Sie sich Ihre Prämie
Sparen Sie regelmäßig in monatlichen Raten bequem und automatisch per Dauerauftrag. Es wird sechs Jahre gespart, danach ruht der Vertrag ein weiteres Jahr und wird ohne Kündigung fällig. Anschließend erhalten Sie die Prämie auf die eingezahlten Sparraten.
- Monatlich eine fixe Summe einzahlen.
- Prämie nach Ablauf der Vertragslaufzeit kassieren.
Konditionen
Zinssatz | |
---|---|
Verzinsung | 0,01 % |
Bankprämie auf eingezahlte Sparraten1) | 2,00 % |
- Die Prämie wird am Ende der Vertragslaufzeit auf die eingezahlten Sparraten ausgezahlt.
Produktdetails
Anlagebetrag |
fest vereinbarte Sparraten von mindestens 25,00 EUR pro Monat |
Verzinsung | variable Grundverzinsung |
Bankprämie | nach Ablauf der Vertragslaufzeit auf die eingezahlten Sparraten |
Zinsgutschrift | jährlich zum Kalenderjahresende |
Laufzeit | Ansparzeitraum: 6 Jahre ab erster Einzahlung Vertragslaufzeit: 7 Jahre ab erster Einzahlung |
Verfügbarkeit | nach Ende der Vertragslaufzeit |
Aktuelle Konditionen vom 01.09.2020
Alle Angaben ohne Gewähr
Häufige Fragen
Die Vertragslaufzeit ist auf 7 Jahre festgelegt. Nach 6 Jahren endet die Einzahlphase und der Vertrag ruht ein weiteres Jahr, in dem keine Einzahlungen mehr möglich sind.
Ja, die monatliche Sparrate wird vor Vertragsbeginn festgelegt und gilt für die gesamte Laufzeit.
Während der Vertragslaufzeit ist eine Verfügung mit 30-monatiger Kündigungsfrist möglich. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann über die Spareinlage ohne Kündigung verfügt werden.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Volksbank Raiffeisenbank ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.